Smarte Technik am Werk
Fahrerassistenzsysteme sind elektronische Helfer, die beim Lenken, Bremsen und Beschleunigen unterstützen. Richtig angewendet erhöhen sie die Sicherheit und den Komfort während der Fahrt – und können bis zu 50 % aller schwerer Unfälle verhindern. Fahrerassistenzsysteme wirken unterschiedlich. Manche informieren oder warnen lediglich, wie zum Beispiel der Spurwechselwarner. Andere greifen gezielt ein, wenns brenzlig wird, etwa der Notbremsassistent. Ihr gemeinsames Ziel: mehr Sicherheit beim Fahren. Und dann gibt es die Systeme, die dauerhaft unterstützen und vor allem den Fahrkomfort erhöhen, zum Beispiel den adaptiven Tempomaten.
Erfahren Sie jetzt alles, was sich über die elektronischen Helfer zu wissen lohnt.
Was nützen Fahrerassistenzsysteme?
Was nützen Fahrerassistenzsysteme?
Fahrerassistenzsysteme unterstützen dort, wo der Mensch an natürliche Grenzen stösst – etwa bei der Wahrnehmung komplexer Verkehrssituationen, der Reaktionszeit oder bei eingeschränkten Sichtverhältnissen, zum Beispiel bei Dunkelheit oder Regen.
Moderne Systeme arbeiten mit präziser Sensortechnologie und können oft schneller reagieren als ein Mensch. So helfen sie, kritische Situationen frühzeitig zu erkennen und zu entschärfen.
Richtig eingesetzt, leisten Fahrerassistenzsysteme einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit – Fachleute gehen davon aus, dass sich damit bis zu 50 % aller Verkehrsunfälle vermeiden lassen, sofern alle Fahrzeug damit ausgestattet sind.
Sind Fahrerassistenzsysteme nicht viel zu teuer?
Sind Fahrerassistenzsysteme nicht viel zu teuer?
Seit 2022 sind verschiedene auf die Erhöhung der Sicherheit ausgerichtete Fahrerassistenzsysteme gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise der Notbrems- oder der Notfall-Spurhalteassistent. Andere Systeme, die primär den Fahrkomfort erhöhen sollen – beispielsweise Systeme, die dauerhaft beim Beschleunigen, Bremsen und Lenken unterstützen –, können optional dazugekauft werden. Ein weiterer Vorteil: Dank den elektronischen Helfern kommt man entspannter ans Ziel.
Was ist, wenn mich Fahrerassistenzsysteme beim Fahren stören?
Was ist, wenn mich Fahrerassistenzsysteme beim Fahren stören?
An manche Fahrerassistenzsysteme, die beispielsweise direkt in die Lenkung eingreifen oder eine Notbremsung auslösen, muss man sich als Fahrerin oder Fahrer gewöhnen. Es kann hilfreich sein, sich darüber zu informieren, in welchen Situationen Assistenzsysteme warnen und/oder eingreifen. Dies hilft, klare Erwartungen zu entwickeln und sich besser auf das System einzustellen. Zudem können einige Fahrerassistenzsysteme individuell angepasst werden.
Sind Fahrerassistenzsysteme schon ausgereift genug?
Sind Fahrerassistenzsysteme schon ausgereift genug?
Die Sensortechnik hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht. Mittels Datenfusion werden Informationen aus verschiedenen Sensoren kombiniert, was die Fahrerassistenzsysteme noch zuverlässiger macht. Bei Regen, Schnee oder Nebel ist die Funktionsfähigkeit von kamerabasierten Systemen beeinträchtigt. Unter idealen Bedingungen funktionieren sie allerdings schon sehr zuverlässig.
Welches sind die 5 Stufen der Automatisierung?
Welches sind die 5 Stufen der Automatisierung?
Mit fortschreitender Automatisierung nimmt die aktive Rolle der Fahrzeuglenkenden ab – das bedeutet, das System übernimmt zunehmend Fahraufgaben.
SAE-Stufe 0
Der Fahrer, die Fahrerin ist auf dieser Stufe durchwegs sowohl für das Lenken als auch für das Beschleunigen und Bremsen des Fahrzeugs verantwortlich. Trotzdem sind bereits elektronische Helfer mit an Bord, die informieren, warnen oder in gefährlichen Situationen punktuell/automatisch eingreifen. Beispiele sind der Notbremsassistent, der Notfall-Spurhalteassistent, der Müdigkeitswarner und der Geschwindigkeitsassistent.
SAE-Stufe 1
Die erste Automatisierungsstufe ist gekennzeichnet durch Fahrerassistenzsysteme. Sie übernehmen entweder das Beschleunigen/Bremsen oder das Lenken des Fahrzeugs. Der Fahrer, die Fahrerin muss das Fahrzeug dauerhaft überwachen und beherrschen. Zu den Fahrerassistenzsystemen der Stufe 1 zählt beispielsweise der adaptive Tempomat.
SAE-Stufe 2
Die zweite Automatisierungsstufe repräsentiert das teilautomatisierte Fahren. Dabei übernimmt das Fahrzeug sowohl das Beschleunigen/Bremsen als auch das Lenken. Der Fahrer, die Fahrerin muss das System nach wie vor dauerhaft überwachen und jederzeit in der Lage sein, korrigierend einzugreifen. Ein Beispiel hierfür ist der aktive Lenkassistent, der je nach Hersteller unterschiedlich bezeichnet wird.
SAE-Stufe 3
Die dritte Automatisierungsstufe beschreibt das bedingt automatisierte Fahren. Ähnlich wie bei der Stufe 2 übernimmt das Fahrzeug das Beschleunigen/Bremsen und das Lenken, allerdings aktuell nur auf der Autobahn. Der Fahrer, die Fahrerin darf das Lenkrad loslassen und muss das System nicht mehr dauerhaft überwachen. Sie müssen jedoch jederzeit in der Lage bleiben, die Fahraufgabe wieder vollständig zu übernehmen, wenn das Fahrzeug sie dazu auffordert. Ab der Stufe 3 sprechen wir von Automatisierungssystemen. Ein Beispiel ist der Autobahnpilot, der je nach Hersteller unterschiedlich bezeichnet wird. In der Schweiz ist bedingt automatisiertes Fahren seit März 2025 erlaubt.
SAE-Stufe 4
Bei dieser Automatisierungsstufe handelt es sich um das hochautomatisierte Fahren. Das System übernimmt die Fahrzeugsteuerung vollständig – allerdings nur in einem klar abgegrenzten Bereich, zum Beispiel auf bestimmten Strecken oder unter festgelegten Bedingungen.
Eine fahrzeuglenkende Person ist nicht mehr zwingend notwendig. Ein Beispiel dafür sind führerlose Taxis, die nur auf vordefinierten und kantonal genehmigten Strecken unterwegs sind.
SAE-Stufe 5
Die höchste Stufe ist das vollautomatisierte Fahren. Dabei übernimmt das Fahrzeug die komplette Fahrt – vom Start bis zum Ziel, und das ohne Einschränkungen, also in allen Bereichen und Situationen. Alle im Fahrzeug befindlichen Personen sind dabei Passagierinnen und Passagiere. Ein Fahrzeuglenker, eine Fahrzeuglenkerin wird somit nicht mehr nötig sein, weswegen auch eine Lenkvorrichtung oder Pedale überflüssig werden. Die Fahrzeuge agieren unabhängig im Strassenverkehr, wodurch Leerfahrten möglich werden.
Sind wir mit FAS bereits autonom unterwegs?
Sind wir mit FAS bereits autonom unterwegs?
Teilweise, ja.
Von automatisiertem Fahren spricht man erst dann, wenn ein System dauerhaft zentrale Fahraufgaben wie Lenken, Bremsen und Beschleunigen übernimmt – und nicht nur kurzzeitig unterstützt. Solche Systeme sind inzwischen technisch verfügbar: Beispiele sind der aktive Lenkassistent oder der Autobahnpilot. In der Schweiz sind Systeme letzterer Art seit dem 1. März 2025 erlaubt – allerdings nur auf Autobahnen und mit klaren Vorgaben. Auch hier gilt: Die fahrende Person muss jederzeit bereit sein, die Kontrolle wieder zu übernehmen.
Wer ist verantwortlich – die Fahrerassistenten oder ich?
Wer ist verantwortlich – die Fahrerassistenten oder ich?
Die Fahrerin oder der Fahrer eines Fahrzeugs trägt die volle Verantwortung für die gesamte Fahrt und ist auch mit Fahrerassistenzsystemen dazu verpflichtet, die Aufmerksamkeit voll-ständig auf die Strasse zu richten. Bei einem Unfall haftet der Fahrer oder die Fahrerin.
Das heutige Haftungsregime gilt auch bei automatisierten Fahrzeugen der Stufe 3 weiterhin. Beim Fahren mit Automatisierungssystemen nach SAE L3 haftet die Person hinter dem Lenkrad prinzipiell aber nicht, solange das Automatisierungssystem die Fahraufgabe aus-führt und nicht zur Übernahme auffordert. Die Haftung des Herstellers dürfte somit an Be-deutung gewinnen.
Darf ich die ganze Fahrt den Fahrassistenten überlassen?
Darf ich die ganze Fahrt den Fahrassistenten überlassen?
Hier muss differenziert werden zwischen unterschiedlichen technischen Systemen: den Fahrerassistenzsystemen und den Automatisierungssystemen. Fahrerassistenzsysteme (bis Automatisierungsstufe SAE L2, z. B. adaptiver Tempomat, aktiver Lenkassistent) sind lediglich Assistenten. Sie unterstützen in bestimmten Situationen Fahrzeuglenkende bei der Ausführung der Fahraufgabe. Bei diesen Systemen müssen die Hände am Lenkrad bleiben, jegliche fahrfremde Tätigkeiten sind verboten. Die Fahrt darf entsprechend nicht dem Assistenzsystem überlassen werden.
Von Automatisierungssystemen sprechen wir ab der Automatisierungsstufe SAE L3. Solche Systeme übernehmen für einen bestimmten Zeitraum die komplette Fahraufgabe (beschleunigen, bremsen, lenken), während Fahrzeuglenkende die Hände vom Steuer nehmen dürfen. Allerdings sind fahrfremde Tätigkeiten (z. B. SMS schreiben) immer noch problematisch und nicht empfohlen, und Fahrzeuglenkende müssen die Aufmerksamkeit noch so weit aufrechterhalten, dass sie bei Erreichen der Systemgrenzen jederzeit und unverzüglich die Fahrzeugsteuerung wieder übernehmen können.
Sind Fahrerassistenzsysteme Sicherheitsmassnahme oder Komfortspielzeug?
Sind Fahrerassistenzsysteme Sicherheitsmassnahme oder Komfortspielzeug?
Die Grenze zwischen dem Fahrerassistenzsystem für Komfort und jenem für Sicherheit verschwimmt in den meisten Fällen. Sie vereinen beide Merkmale, während je nach Funktionalität der eine oder andere Aspekt überwiegen kann.
Sicherheitsrelevante Systeme wie der Notbremsassistent, der Notfall-Spurhalteassistent und der intelligente Geschwindigkeitsassistent erhöhen die Verkehrssicherheit, indem sie helfen, Unfälle zu vermeiden oder die Unfallschwere zu verringern. Systeme mit Komfortfokus sind beispielsweise der Einparkassistent und der adaptive Tempomat.
Braucht man für Fahrerassistenzsysteme viel Fahrerfahrung?
Braucht man für Fahrerassistenzsysteme viel Fahrerfahrung?
Sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme wie der Notbremsassistent und der Spurhalteassistent schalten sich bei jedem Motorenstart automatisch ein. Die Nutzung dieser Systeme erfordert keine besonderen Fähigkeiten. Komfortsysteme wie der adaptive Tempomat müssen während oder vor der Fahrt eingeschaltet werden. Für eine sichere Handhabung dieser Systeme sollte man sich vor der Fahrt mit der Bedienung auseinandersetzen.
Darf ich den Notbremsassistenten vor der Fahrt ausschalten?
Darf ich den Notbremsassistenten vor der Fahrt ausschalten?
Fahrerinnen und Fahrer sind jederzeit dafür verantwortlich, ihr Fahrzeug zu beherrschen (Art. 31 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz). Alle durch eigenes Fahren vermeidbaren Fehler gehen rechtlich zu ihren Lasten. Wurde ein Notbremsassistent ausgeschaltet, obwohl dieser einen Unfall hätte verhindern können, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Fahrerin oder der Fahrer zur Verantwortung gezogen wird. Fahrerassistenzsysteme sollten immer eingeschaltet bleiben. Auch wenn es gelegentlich zu Falschauslösungen kommen kann, überwiegt in vielen Fällen der Schutz vor potenziell schwerwiegenden Unfällen, die durch das System verhindert werden könnten.
Sind Automobilisten und Automobilistinnen durch Fahrerassistenzsysteme nicht weniger aufmerksam?
Sind Automobilisten und Automobilistinnen durch Fahrerassistenzsysteme nicht weniger aufmerksam?
Diese Bedenken sind berechtigt, insbesondere bei Systemen höherer Automatisierungsstufen, die den Fahrkomfort erhöhen sollen. Blindes Vertrauen in die Systeme ist nicht angebracht, ein verantwortungsvoller Umgang mit den Systemen ist Voraussetzung für eine sichere Fahrt. Die Aufmerksamkeit der Fahrerin oder des Fahrers gehört immer auf die Strasse. Wichtig ist, Fahrerinnen und Fahrer zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den verschiedenen Systemen zu befähigen. Dazu braucht es Sensibilisierung betreffend Grenzen der Systeme, rechtliche Rahmenbedingungen und betreffend mögliche Gefahren durch Fehlnutzung. Aus diesem Grund werden die Themen «Fahrerassistenzsysteme» und «Automatisierung» ab 2025 verpflichtend in die Fahrausbildung aufgenommen.